Nutzung von Hubladebühnen
Rechtliche Grundlagen
Hubladebühnen sind generell Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Konkretisiert werden die dort aufgeführten Vorgaben zur Vermeidung von Unfällen durch die Normenreihe EN 1756 Hubladebühnen – Plattformlifte für die Anbringung an Radfahrzeugen – Sicherheitsanforderungen – bestehend aus Teil 1 – Hubladebühnen für Güter und Teil 2 – Hubladebühnen für Passagiere. Für weitere Informationen beachten Sie bitte hierzu auch das Kapitel Rechtliche Anforderungen auf dieser Webseite.
Alle in der ETMA vertretenen Hubladebühnenhersteller berücksichtigen die vorstehend genannten Vorschriften im Rahmen der Entwicklung und Herstellung ihrer Produkte und bestätigen die Übereinstimmung mit diesen durch eine entsprechende CE-Kennzeichnung (Konformitätserklärung).
Weitere nationale oder lokale Bestimmungen sind unter gewissen Umständen zusätzlich zu berücksichtigen.
Bedienungshinweise
Hubladebühnen können bei unsachgemäßem Einsatz sowohl die Bedienperson als auch Dritte erheblich gefährden. Die nachfolgenden Bedienungshinweise dienen zur Ergänzung der in den jeweiligen Betriebsanleitungen der Hubladebühnenhersteller aufgeführten Vorgaben zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung der Hubladebühnen.
Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten sind die Vorgaben der Betriebsanleitungen der ETMA-Mitglieder zur Nutzung von Hubladebühnen unter allen Umständen zu beachten!
Hubladebühnen dürfen nur von erwachsenen Personen bedient werden, die neben der Kenntnis der Betriebsanleitung der jeweiligen Hubladebühne auch eine umfängliche Einweisung in die Bedienung erhalten haben. Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Fahrzeughalters / Fahrzeugbetreibers den Hubladebühnenbediener entsprechend zu instruieren.
Weitere Sicherheitshinweise – speziell zur Positionierung und Beladung der Hubladebühne – entnehmen Sie bitte auch dem nachfolgenden ETMA-Aufkleber.
Dieser Aufkleber (DIN A5 Format – 210x148mm) kann bei Bedarf über jeden ETMA Hubladebühnenhersteller bezogen werden.