Elektrische Fahrzeug-Schnittstelle

1. Auslegungskriterien für Generator, Batterie, Kabel, Sicherungen
Für die einwandfreie Funktion der Hubladebühne ist eine zuverlässige Energieversorgung unerlässlich. Die Stromversorgung der Hubladebühne wird in der Regel von der Fahrzeugbatterie oder einer zusätzlichen Batterie, z. B. bei Anhängern, zur Verfügung gestellt. Fahrzeuge, an denen Hubladebühne angebaut werden, haben in der Regel 12V oder 24V Batteriesysteme. In der Tabelle 1 bzw. 2 im Anhang sind Empfehlungen für die Batteriekapazität und -strom, sowie den notwendigen Generatorstrom, in Abhängigkeit der Gewichtsklassen für die Hubladebühnen und der Fahrzeugspannung dargestellt.
 

2. Elektrische Vorrüstung für Hubladebühne an LKWs
Ziel der elektrischen Vorrüstung ist es, einen einheitlichen elektrischen Standard, bzw. Schnittstelle zu bieten, an den alle Hubladebühnen der VDHH-Mitglieder direkt angeschlossen werden können. Die Vorrüstung im LKW bezieht sich auf die Einschaltung der Hubladebühne im Fahrerhaus, der Anzeige der Betriebs- oder Fahrstellung der Plattform und der Anlasserverriegelung, bzw. Steuerstromanschluss. Die Vorrüstung beinhaltet die Code A "Steuerstromanschluss" und vorgreifend auf künftige Entwicklungen die Code B und C "Hauptstromanschluss". Diese elektrische Vorrüstung endet LKW-seitig mit elektrischen Steckkupplungen, die einfach in die HLB-seitigen Gegenkupplungen einzustecken sind.
Weitere Informationen zur Montage sind im Anhang und in folgenden Schaltplänen (Schaltpläne el. Vorrüstung).
 

3. Installation von Nicht-OEM Steuerungen
Kabellose Fernsteuerungen sind bei Hubladebühnen Stand der Technik und kommen immer mehr zum Einsatz. Hubladebühnenhersteller, die Funkfernbedienungen anbieten, sichern mit dem CE-Zeichen und der Konformitätserklärung zu, dass sie die EG-Maschinenrichtlinie einhalten. Die Funkfernsteuerung ist Bestandteil der Maschine und muss alle Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Dies ist die Grundvoraussetzung für einen sicheren Betrieb der Hubladebühne mit Funkfernsteuerung. Die Nachrüstung von nicht originalen Funkfernbedienungen wird nicht empfohlen. Die meisten dieser Funkfernbedienungen erfüllen nicht die Mindestanforderungen. Die Konformitätserklärung verliert dann ihre Gültigkeit und die Maschine darf nicht mehr verwendet werden. Werden Funkfernbedienungen nachgerüstet, muss von dem Nachzurüstenden geprüft werden, ob dies technisch und sicherheitstechnisch zulässig ist. Nur der Hersteller von Hubladebühnen mit Original-Funkfernsteuerung ist ein Garant für die volle Sicherheit des Gesamtsystems im Betrieb.
 

4. SmartCharge
Der Betrieb von Hubladebühnen an Sattelauflieger oder Anhänger erfordert eine zuverlässige Stromversorgung. Die elektronisch gesteuerte Ladeleitung SmartCharge garantiert jederzeit Betriebssicherheit. Als genormte Steckverbindung können Zug- und Anhängerfahrzeuge mit SmartCharge beliebig getauscht werden. SmartCharge ermöglicht ein bedarfsorientiertes Laden der Batterien. Denn gut geladene Batterien sind die Grundlage für Betriebssicherheit beim Hubladebühneneinsatz an Sattelauflieger oder Anhänger. Die elektronisch gesteuerte Ladeleitung begrenzt dabei den Ladestrom kurzzeitig auf 50 A, dauerhaft auf 30 A. Ein Sicherungsausfall durch Überlastung wird ausgeschlossen. Dank der optimalen Dimensionierung der Komponenten wird der Verschleiß von Elektromotor und Leistungsrelais reduziert. Jede Störung von SmartCharge wird durch ein Blinksignal im Fahrerhaus und ein codiertes Signal am Elektronik-Modul angezeigt. Das wasserdicht vergossene Elektronik-Modul befindet sich am Zugfahrzeug. Neben der Energieübertragung leitet SmartCharge auch das Rückmeldesignal zur Anzeige der Fahrstellung der Hubladebühne im Fahrerhaus gem. DIN EN 1756-1 bei Gliederzügen sowohl für die Plattform am LKW als auch am Anhänger. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Hubladebühnenhersteller Ihres Vertrauens.
 

5. Rückleuchte
Der VDHH hat mit seinen Mitgliedern den Platzbedarf für die Kinematik für alle Hubladebühnen bestimmt, um eine standardisierte Rückbeleuchtung zu definieren. Dieser standardisierte Einbauraum wurde den LKW-Herstellern mitgeteilt, die nunmehr sich danach richten können, oder aber beim vorgesehenen Einbau einer Hubladebühne eine passende Rückbeleuchtung als Sonderausstattung zur Verfügung stellen können. In der Bauraumzeichnung (02294.000-3) ist der Einbauraum für LKWs definiert.
 

6. Cybersecurity
Konformitätserklärung für Aufbauhersteller zu UN-R155 & 156 zum Thema Fahrzeug-Cybersecurity